Um ein Presseticket zu erhalten, benötigen Sie zur Legitimation als Medienvertreter einen gültigen Presseausweis, ein Impressum, einen Namensartikel nicht älter als sechs Monate oder einen Auftrag einer Vollredaktion im Original mit Messebezug bzw. als Blogger einen Link zu Ihren Kanälen mit thematischem Bezug zur Fachmesse.
Eine Medien-Akkreditierung können Personen aus dem In- oder Ausland, die ihre journalistische (auch fotojournalistische) Tätigkeit (mit Bezug zum jeweiligen Messethema) folgendermaßen nachweisen können, erhalten:
Wir weisen darauf hin, dass die Vorlage eines Presseausweises in der Regel keine alleinige Grundlage für eine Akkreditierung ist. Der Messeveranstalter behält sich vor, weitere Nachweise zur Überprüfung der journalistischen Tätigkeit gemäß den Punkten 1-5 anzufordern.
Die Legitimationen sollten in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Der Messeveranstalter behält sich im Einzelfall vor, zusätzlich die Vorlage eines gültigen Personaldokumentes mit Lichtbild zu fordern. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Gegebenenfalls macht der Messeveranstalter von seinem Hausrecht Gebrauch.
Folgende Personengruppen werden nicht akkreditiert:
Hier können Sie die allgemeinen Akkreditierungsrichtlinien für Medienvertreter als PDF herunterladen.
Grundsätzlich nicht akkreditiert werden:
Der Messeveranstalter behält sich vor, weitere Nachweise zur Überprüfung der journalistischen Tätigkeit gemäß den oben genannten Punkten anzufordern. Die Legitimationen sollten in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden.
Der Messeveranstalter behält sich im Einzelfall vor, zusätzlich die Vorlage eines gültigen Personaldokumentes mit Lichtbild zu fordern.
Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht.
Gegebenenfalls macht der Messeveranstalter von seinem Hausrecht Gebrauch. In allen Fällen ist die Hausordnung für das Messezentrum Nürnberg zu beachten.
09. Februar 2018
Hier können Sie die allgemeinen Akkreditierungsrichtlinien für Blogger, YouTouber, Instagrammer als PDF herunterladen.
Laden Sie das beschreibbare Formular "Blogger-Akkreditierungsanfrage zur Fachmesse" hier herunter.
Mit dem Erhalt der Akkreditierung stimmt der Ticketinhaber zu, eventuelle Film- und Fotoaufnahmen ausschließlich für die redaktionelle Berichterstattung zu erstellen.
Dies ist grundsätzlich nur während der täglichen Öffnungszeiten von Veranstaltungen gestattet. Alle weiteren kommerziellen Aufnahmen, die nicht im Sinne der allgemeinen Berichterstattung erstellt werden, bedürfen der separaten Zustimmung der NürnbergMesse.
Es besteht Einigkeit darüber, dass die NürnbergMesse GmbH mit der Erlaubnis zum Filmen und Fotografieren keinerlei Haftung übernimmt und der Filmende/Fotografierende die NürnbergMesse in diesem Zusammenhang von allen Ansprüchen Dritter freistellt.
Der Filmende/Fotografierende haftet für alle Schäden, die im Zusammenhang mit den Foto- und Filmarbeiten entstehen. Die NürnbergMesse ist berechtigt, vom Filmenden/Fotografierenden vor der Gewährung des Zutritts zu den Innenräumen der Messe einen aktuellen schriftlichen Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung, ausgestellt vom Haftpflichtversicherer des Filmteams, zu verlangen.
09. Februar 2018
Hier können Sie die allgemeinen Richtlinien für das Filmen und Fotografieren für Medienvertreter als PDF herunterladen.
Das Presse-Center Ost (NCC Ost, Ebene 1) hat für Sie am Vortag und während der Laufzeit geöffnet.
Montag, 12. Oktober 2026: 10:00 - 18:00 Uhr
Dienstag, 13. Oktober 2026: 8:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch, 14. Oktober 2026: 8:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag, 15. Oktober 2026: 8:30 - 18:00 Uhr
Parkplatz VIP Ost direkt vor dem NCC Ost
Parkplatz VIP Mitte direkt vor dem NCC Mitte
Als Parkberechtigung gilt Ihr Nachweis der Pressetätigkeit bzw. Ihr Presseticket der Veranstaltung.
